Montag 8. September 2008
suche
Startseite  >  Themen  >  Interview

Interview

«An den Powertagen können wir sozusagen den ‹Puls› der Branche fühlen!»

Interview mit Walter Steinmann geführt von Sydne Müller

Nachdem das Schweizer Stimmvolk am 22. September 2002 das Elektrizitätmarktgesetz (EMG) mit 52,5% abgelehnt hat, waren der Bundesrat und die Verwaltung gezwungen, das Tempo und die Ausgestaltung der Öffnung des schweizerischen Strommarktes sowie die Regelung der Stromtransite noch einmal zu überdenken. Sechs Jahre später ist die Schweiz nun bereit für die Stromliberalisierung. Am 1. Januar 2008 ist das Stromversorgungsgesetz fast vollumfänglich in Kraft getreten. Was wird sich in Zukunft für uns Stromverbraucher ändern und welche Vorteile bringt uns die Liberalisierung? SKR hat sich zu diesen und weiteren Themen mit Herrn Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE), unterhalten.

 

Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie

SKR: Wie wichtig sind die Powertage als Kommunikationsplattform für das BFE?

Walter Steinmann: Die Powertage sind heute der zentrale Treffpunkt der Elektrizitätsbranche und deshalb auch für das BFE ein Pflichttermin, an dem wir mit einem eigenen Stand vertreten sind. An den Powertagen können wir sozusagen den «Puls» der Branche fühlen: Wir kommen mit zahlreichen Branchenvertretern in Kontakt und können uns mit ihnen über aktuelle energiepolitische und -wirtschaftliche Fragen austauschen. Da in diesem Jahr auch Aussteller aus dem angrenzenden Ausland vertreten sind, wird an den drei Powertagen Anfang Juni sogar ein grenzüberschreitender Dialog möglich. Ich freue mich darauf!

SKR: Was wird sich mit der Öffnung des Strommarktes grundsätzlich ändern? Was verspricht man sich davon?

W. S.: Das neue Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes. Ab 2009 können rund 50‘000 Grossverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von 100 Megawattstunden und mehr von der teilweisen Marktöffnung profitieren und ihren Stromlieferanten frei wählen. Das sind Unternehmen wie Hotels, Bäckereien, grössere Metzgereien oder grössere Verkaufsfilialen von Grossverteilern. Von Beginn an profitieren aber auch alle anderen Stromkonsumenten, weil ihre Elektrizitätsversorger den Strom ebenfalls auf dem freien Markt einkaufen können und allenfalls erzielte Preisvorteile an ihre Kunden weitergeben müssen.

Weiter bringt das Stromversorgungsgesetz auch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Tatsache ist, dass rund um die Schweiz die Öffnung der Strommärkte bereits weit vorangeschritten ist. Und die Europäische Union hat dafür in verschiedenen Richtlinien verbindliche Regeln für die Abwicklung der Handelsaktivitäten festgelegt. Nun hat auch die Schweiz die Voraussetzungen  geschaffen, um unser Land vollumfänglich in dieses System einzuklinken und davon zu profitieren. Das ist zentral für uns, denn die Übertragungsnetze werden insbesondere an den Grenzen der Stromdrehscheibe Schweiz häufig am Limit betrieben. Hohe Stromflüsse in den Netzen stellen auch hohe Anforderungen an den Betrieb und an die Sicherheit dieser Netze. Diesen Anforderungen können wir nur durch die koordinierte Steuerung des gesamten europäischen Übertragungsnetzes gerecht werden. Und da sind wir jetzt voll integriert.

Weiter bringt die Liberalisierung auch Kostentransparenz: Da die Öffnung des Strommarktes auch eine Entflechtung von Netz und Energie mit sich bringt, müssen in der Stromkostenabrechnung künftig die Kosten für Netznutzung und Strom getrennt ausgewiesen werden. So weiss jeder Kunde, wie viel er für das Netz zu zahlen hat, wie viel an hoheitlichen Abgaben anfallen und wie viel der eigentliche Strom kostet. Und schliesslich wurde gleichzeitig mit dem Stromversorgungsgesetz auch das revidierte Energiegesetz verabschiedet. Dieses schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden erhöht werden muss. Das Gesetz sieht dazu gezielte Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Effizienz im Elektrizitätsbereich vor. Das wichtigste Instrument ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Sie wird ab 2009 für einen kräftigen Schub für Strom aus erneuerbaren Energien sorgen. Das Paket aus Stromversorgungsgesetz und der Revision des Energiegesetzes ist ein politischer Kompromiss, der nach harten politischen Diskussionen und aufgrund der Lehren aus dem MG-Nein gefunden werden konnte.

SKR: Grossverbraucher können ab dem 1. Januar 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Im Jahre 2014 erhalten dann voraussichtlich auch Kleinkonsumenten Zugang zum Stromnetz. Was würde geschehen, wenn die schweizerische Bevölkerung das fakultative Referendum gegen die volle Marktöffnung ergreifen würde?

W. S.: Ob das Referendum tatsächlich ergriffen wird, wird massgeblich von den Erfahrungen abhängen, die wir bis dahin gemacht haben werden. Deshalb sind nun sowohl die Behörden als auch die Elektrizitätsbranche gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der bevorstehende erste Liberalisierungsschritt erfolgreich verlaufen wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies gelingt. Denn schliesslich können alle profitieren, wenn sie die Chancen der Liberalisierung erkennen und richtig nutzen. Die Energieversorger, indem sie durch interessante Angebote und Dienstleistungen mehr Kunden an sich binden, die Grosskonsumenten, indem sie diese Angebote zu ihren Gunsten nutzen und bei Unzufriedenheit den Anbieter wechseln sowie die schweizerische Wirtschaft insgesamt, indem sie von einer noch besseren Versorgungssicherheit in einem Markt profitieren kann, der von einem starken Regulator überwacht wird.

SKR: Die Nachfrage nach Strom wird zunehmen. Wie hoch steigen die Preise?

W. S.: Die Netztarife werden als Monopolpreise künftig intensiv überwacht, sie könnten teilweise auch sinken. Der Strompreis hingegen bildet sich auf dem freien Markt. Zwar bringt der Wettbewerb tendenziell einen preissenkenden Effekt. Doch es zeichnen sich heute in ganz Europa Engpässe in der Stromversorgung ab, da alte Kraftwerke vom Netz gehen und die Stromnachfrage kontinuierlich ansteigt. Im Stromsektor stehen also riesige Investitionen in die Erneuerung, den Ersatz und den Zubau von Kraftwerken an, die nun – beflügelt durch höhere Preise sowie bessere Renditen – wohl ausgelöst werden. Gesamthaft dürften die Strompreise deshalb in den nächsten Jahren tendenziell eher steigen, auch weil sich hier ein einheitlicher europäischer Markt bildet. Das Ausmass dieser Preissteigerungen wird sich jedoch in Grenzen halten. Erstens wird der Regulator zusammen mit der Wettbewerbskommission und dem Preisüberwacher Preisaufschläge genau untersuchen. Zweitens werden sich Angebot und Nachfrage in einigen Jahren, wenn die Investitionen in Erneuerung und Neubau getätigt sind, wieder einpendeln. Und drittens wird gerade der Wettbewerb in den liberalisierten europäischen Märkten eine Korrekturfunktion gegen ein zu starkes Ansteigen der Preise ausüben. Zudem kommen mittelfristig auch neue Technologien auf den Markt, welche den Bedarf reduzieren und die Produktion kostengünstiger machen.

SKR: Auch die Kundenzufriedenheit spielt eine wichtige Rolle. Was sollten die verschiedenen Stromanbieter unternehmen, damit auch Kleinkonsumenten von der Strommarktöffnung profitieren können?

W. S.: Die kleineren Unternehmen und Privathaushalte erhalten zwar erst im Jahr 2014 den Zugang zum freien Strommarkt. Trotzdem profitieren sie schon heute von der Liberalisierung, da sich durch die Marktöffnung die Versorgungssicherheit weiter erhöht und der Regulator, die ElCom (Elektrizitätskommission), die Tarife und den Unterhalt der Netzinfrastruktur überwacht. Die Stromanbieter sollten die kleinen Kunden in den nächsten fünf Jahren unter keinen Umständen vernachlässigen. Denn diese werden ihnen genau auf die Finger schauen und ihre Rechte bezüglich Service und Preise einfordern. Spätestens in fünf Jahren, wenn auch die Kleinkonsumenten am freien Markt teilnehmen und ihren Anbieter frei wählen können, werden die Anbieter die «Quittung» für ihre positive oder negative Kundenpflege erhalten.

SKR: Welches sind die entscheidenden Aufgaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom?

W. S.: Die ElCom überprüft die Netznutzungsentgelte und die Elektrizitätstarife. Sie wird in diesem Bereich nicht nur Empfehlungen zur Tarifgestaltung aussprechen, sondern auch Tarifsenkungen verfügen können. Zudem wird die ElCom den Elektrizitätsmarkt im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung mit Strom in allen Landesteilen überwachen.

SKR: Sollte Ihrer Ansicht nach der Strom im eigenen Land produziert werden? Wir könnten uns beispielsweise auch an Offshore- Windparks vor den Küsten Englands, Deutschlands und der Niederlande beteiligen und den dort erzeugten Strom importieren. Wäre das eine Möglichkeit, die es zu beachten gilt?

W. S.: Fakt ist, dass in der Schweiz mittelfristig – um die Mitte des nächsten Jahrzehnts – das Risiko einer Versorgungslücke bei der inländischen Stromproduktion besteht. Wie gross diese Lücke sein wird, hängt davon ab, wie viel wir bis dahin im Bereich der Energieeffizienz und beim Zubau der erneuerbaren Energien erreichen werden. Im Februar 2008 hat der Bundesrat Aktionspläne für diese zwei Bereiche verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für konkrete Massnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Doch trotz dieser Massnahmen wird es eine Versorgungslücke geben, die es zu füllen gilt. Der Bundesrat will den dafür nötigen Strom primär durch inländische Kraftwerke produzieren. Entsprechend hat er als eine der vier Säulen seiner Energiestrategie vom Februar 2007 den Zubau von Grosskraftwerken in der Schweiz definiert. Dennoch ist es denkbar, dass die Schweiz auch erneuerbaren Strom aus dem Ausland importiert. Schon heute halten Schweizer Stromversorger Beteiligungen an solchen Kraftwerken im Ausland, z.B. an Off- Shore Windparks. Prinzipiell ist es Aufgabe der Elektrizitätswirtschaft, die Planung für den Zubau von Kapazitäten – sowohl von Kraftwerken als auch von Übertragungsnetzen – voranzutreiben. Die Politik muss aber die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und die Behörden, zum Beispiel das Bundesamt für Energie, für eine effiziente Abwicklung der erforderlichen Verfahren sorgen. Falls sich bei der Produktion und der Netzkapazitäten Engpässe abzeichnen, gibt das Stromversorgungsgesetz dem Staat die Kompetenz, zusammen mit der Wirtschaft und den Kantonen weitergehende Massnahmen zu treffen. Wir hoffen, dass diese «Notstandsparagraphen» nicht angewendet werden müssen.

SKR: Die Gemeinden stehen unter Konzessionsverträgen mit den Stromanbietern. Die Stromnetze sind monopolisiert und der Grund und Boden einer Gemeinde darf von den Anbietern genutzt werden. Da die Stromnetze unter der monopolen Nutzung der EW`s stehen, können diese nicht von anderen Anbietern genutzt werden. Möchte also eine Gemeinde den Stromanbieter wechseln, müsste der neue Anbieter dem Alten das gesamte Stromnetz abkaufen. Ist das richtig so?

W. S.: Das Stromnetz ist ein so genanntes natürliches Monopol. Es ist ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll, parallele Infrastrukturen – also ein zweites Netz – aufzubauen. Daher sieht die Stromversorgungsgesetzgebung vor, dass der Netzeigentümer die Nutzung seines Netzes durch Dritte zulassen muss. Der Netzeigentümer erhält dafür ein Netznutzungsentgelt. Dieses wird von den am Netz angeschlossenen Endverbrauchern bezahlt, unabhängig von der Distanz, über welche der Strom transportiert worden ist. Man spricht hier von Netzbriefmarke: Der Versand eines Briefes per Post kostet gleich viel, egal, ob er von Bern nach Thun oder von Bern nach Locarno gesendet wird. Möchte eine Gemeinde den Stromanbieter wechseln, ist dies also ohne den Verkauf des Netzes möglich. Der neue Stromlieferant hat ein Recht auf Netzzugang. Die Bewohner der Gemeinde bezahlen das Netznutzungsentgelt

zum Seitenanfang

 

© 2008 by Fachpresse.com GmbH | info@dont-want-spamfachpresse.com | Impressum | Disclaimer