Rückenprobleme kosten Wirtschaft mehrere Milliarden Franken pro Jahr
von Liévin M’Bu und Stephanie Lauterburg Spori*
Rückenprobleme und andere Beschwerden des Bewegungsapparats werden häufig durch die Arbeit verursacht oder verschärft. Neue Studien im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schätzen die durch verminderte Produktivität oder Arbeitsabsenzen verursachten Kosten für die Wirtschaft auf über vier Milliarden Franken pro Jahr. Das SECO lancierte deshalb anfangs September 2009 den «Vollzugsschwerpunkt Beschwerden am Bewegungsapparat». Im Zentrum stehen die Kontrolle des Arbeitsgesetzes und die Identifikation der Risikofaktoren bei der Arbeit. Der Bund unterstützt die Departemente und Verwaltungseinheiten vorbildlich beim Umsetzen der gesetzlichen Verpflichtungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
In der modernen Dienstleistungsgesellschaft sind Beschwerden des Bewegungsapparats die häufigsten Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz. Mangelhafte Arbeitsbedingungen sind teilweise die Ursache dieser Probleme. Zwei neue Publikationen (siehe Kästen 1 und 2) zeigen die Kosten und Risikofaktoren auf und geben Hinweise zu den wirkungsvollsten Präventionsmassnahmen.
670’000 Erwerbstätige mit Beschwerden des Bewegungsapparats
Der SECO-Bericht «Arbeitsbedingungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates: Geschätzte Fallzahlen und volkswirtschaftliche Kosten für die Schweiz» schätzt, dass 670`000 Erwerbstätige an muskuloskelettalen Erkrankungen leiden, die im Zusammenhang mit der Arbeitssituation stehen.
Bessere Arbeitsbedingungen – Wirtschaft könnte Milliarden sparen
Die geschätzten betrieblichen Kosten für eine verminderte Produktivität bei arbeits- (mit)bedingten Erkrankungen im Bewegungsapparat belaufen sich auf 3.3 Milliarden Franken pro Jahr und bei Arbeitsabsenzen auf knapp eine Milliarde Franken pro Jahr.
Mit einer guten arbeitsorganisatorischen und ergonomischen Gestaltung, wie vom Gesetz gefordert, könnten fast alle Arbeitsabsenzen (Kosten von knapp einer Milliarde Franken) und ein Grossteil (2.7 Milliarden Franken) der Produktivitätsverluste wegen arbeits-(mit)bedingten Erkrankungen im Bewegungsapparat vermieden werden. Damit ergibt sich ein Potenzial von vermeidbaren Kosten durch bessere Arbeitsbedingungen von über 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Diese Kosten fallen in der Realität noch höher aus, da die Invaliditätsfälle sowie die frühzeitigen Pensionierungen auf Grund fehlender Daten nicht berücksichtig werden können. Im Jahr 2008 bezogen 51’271 Personen eine IV-Rente wegen muskuloskelettalen Erkrankungen. Etwa ein Drittel dieser IV-Fälle wird auf die berufliche Belastung zurückgeführt. Bei einer konsequenten Durchsetzung des Arbeitsgesetzes könnten die Milliardendefizite der IV wesentlich reduziert werden.
SECO kämpft mit Kantonen und SUVA gegen muskuloskelettale Erkrankungen
Das Ausmass der muskuloskelettalen Erkrankungen ist gross, ebenso wie die negativen Auswirkungen auf die Betroffenen und die Wirtschaft. Deshalb hat sich das SECO entschlossen, Massnahmen zu ergreifen.
In Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten und der SUVA führt das SECO 2010 und 2011 einen sogenannten Vollzugsschwerpunkt zu den Risikofaktoren durch, welche den Bewegungsapparat beeinträchtigen können. Die Kontrollprotokolle der Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen werden mit entsprechenden Fragen zu den Risikofaktoren ergänzt. Betriebe haben die Möglichkeit, eigene Kontrollen mit dem SECO-Leitfaden und -Prüfmittel «Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat » (Siehe Kästen 1 und 2) oder der SUVA-Leitmerkmalmethode an kritischen Arbeitsplätzen durchzuführen.
Massnahmen der Bundesverwaltung gegen Beschwerden am Bewegungsapparat
Das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichten jeden Betrieb, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Berufsunfälle zu verhüten. In der Bundesverwaltung ist diese Pflicht im Bundespersonalgesetz festgehalten. Ein gesamtheitliches Konzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstützt die Departemente und Verwaltungseinheiten, diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Mit einer engagierten Umsetzung der Empfehlungen können so Unfälle, Krankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen wie z. B. Beschwerden am Bewegungsapparat verhindert werden.
Zentrale Massnahmen zum Gesundheitsschutz generell
Instrumente für die Umsetzung
Das Eidgenössische Personalamt, die Fachstelle für die Personalpolitik des Bundes, stellt den Departementen und Verwaltungseinheiten für den Aufbau der nötigen Strukturen und Massnahmen zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die folgenden Instrumente zur Verfügung:
• Richtlinie
Hier sind alle für die Direktion der Departemente und Verwaltungseinheiten grundlegenden Informationen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zusammengefasst sowie Aufgaben und Verantwortung definiert.
• Handbuch für Beauftragte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Das Handbuch stellt das Arbeitsinstrument der/des in jedem Departement und Amt ernannten Beauftragten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dar und ist die Grundlage für die eigene betriebliche Dokumentation. Es ist ein fachspezifisches Hilfsmittel, das sie/ihn bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben unterstützt.
• Elektronische Lösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Bundesverwaltung»
Die elektronische Lösung enthält zentrale Arbeitsunterlagen für die Umsetzung auf Stufe Verwaltungseinheit. So sind hier konkrete Gefährdungen und Massnahmen aufgeführt und mit jeweiligen Checklisten von Fachstellen hinterlegt. Sollen z. B. Rückenprobleme am Arbeitsplatz vermieden werden, so lassen sich via Schlagwörter die entsprechenden Checklisten und Unterlagen der SUVA und des SECO finden und ausdrucken.
Unterstützung bei der Umsetzung
Die Umsetzung und Kontrolle von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgt dezentral in der Verantwortung der Departemente bzw. Verwaltungseinheiten. Diese stellen sicher, dass die in ihrer Verwaltungseinheit vorhandenen Gesundheitsrisiken und Probleme erkannt und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Das Eidgenössische Personalamt erachtet es nebst den zur Verfügung gestellten obigen Instrumenten als wichtig, dass die Departemente und Verwaltungseinheiten mit ihren Mitarbeitenden für die Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert und motiviert werden. Es unterstützt diese Sensibilisierung und Information, indem es den Beauftragten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz regelmässig Newsletter und Info-Bulletins zu Beobachtungen und Entwicklungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, so auch im Bereich der Rückenprobleme und weiteren Beschwerden des Bewegungsapparats, zustellt. Weiter organisiert das Eidgenössische Personalamt den Erfahrungsaustausch und Fachtagungen.
Konkrete Massnahmen zur Vermeidung von Rückenproblemen und Beschwerden des Bewegungsapparats
Schulung Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Im Rahmen dieser Schulung werden Informationen über Probleme und Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz vermittelt sowie auf den Sinn und Nutzen der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung hingewiesen. Die Teilnehmenden werden zur Umsetzung unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen motiviert, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu fördern.
Mobiliar
Die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin stellt ihren Mitarbeitenden ergonomisches Büromobiliar zur Verfügung. So gehören neben multifunktionalen Stühlen auch höhenverstellbare Stehpulte zum Standardmobiliar jedes Büros. Mit einem Arztzeugnis können zudem elektrisch verstellbare Höhenpulte bestellt werden.
Dezentrale Massnahmen zur Vermeidung von Rückenproblemen und Beschwerden des Bewegungsapparats
Viele Departemente und Verwaltungseinheiten setzen in eigener Verantwortung Massnahmen zur Vermeidung von Beschwerden am Bewegungsapparat um. Rückenschulungen, Terra-Band Turnen in der Pause, Schulungen zum Heben und Tragen oder Workshops zum Arbeiten am Bildschirm sind nur wenige Beispiele solcher Aktivitäten. Die Information der Mitarbeitenden zur Prävention von Rückenproblemen wird durch die von der SUVA zur Verfügung gestellten Plakate und weiterem Informationsmaterial sichergestellt.
* Frau Stephanie Lauterburg Spori ist beim
Eidgenössischen Personalamt EPA Geschäftsbereich
Grundlagen und Produkte,
Ressort Personalführung, Leiterin des
Fachbereichs Gesundheitsmanagement
Leitfäden zu ergonomischem Arbeiten

- Das Prüfmittel «Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat» definiert den auf die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz abgestimmten Prüfstandard für die betriebliche Prävention von arbeitsbedingten Beschwerden im Bewegungsapparat. Es dient den kantonalen Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen (und anderen Fachkräften des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz) zur objektiven Beurteilung problematischer Arbeitsbedingungen. Das Prüfmittel wurde auf der Grundlage von international bewährten Analyseinstrumenten und in Zusammenarbeit mit Ergonomieexperten und -expertinnen, eidgenössischen und kantonalen Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen, sowie mit Experten der Suva bedarfsgerecht und anwenderfreundlich entwickelt. Es wird laufend an neue Erkenntnisse und veränderte internationale Normen angepasst. Der angemessene und korrekte Einsatz des Prüfmittels leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, einen Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes sicherzustellen.
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