Umwelt, Verkehr
04.09.08
Keine neuen Kriterien bei der Einteilung der Lastwagen in die LSVA-Abgabekategorien
Die Einteilung der Lastwagen in die verschiedenen Abgabekategorien der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bisher. Die Tarifkategorien werden weiterhin alle zwei Jahre der Entwicklung der Fahrzeugflotte angepasst, um Anreize für die Transportunternehmer zur Anschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu schaffen. Der Bundesrat hat eine Motion abgelehnt, welche eine gesetzliche Garantie dafür verlangt, dass neue Lastwagen während mindestens zehn Jahren in der günstigsten Lastwagenkategorie verbleiben.
Nationalrat Adrian Amstutz (SVP, BE) hatte den Bundesrat aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass für alle neu angeschafften Lastwagen während mindestens zehn Jahren der günstigste LSVA-Tarif gilt. Nur so sei die Investitionssicherheit für das Transportgewerbe gewährleistet, argumentierte der Motionär. Diese Regelung garantiere, dass die Anschaffung der Fahrzeuge, der Unterhalt und die Amortisation zuverlässig kalkuliert werden könne.
Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Lastwagen beibehalten
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Einteilung der Emissionsklassen in die drei Abgabekategorien wird auch weiterhin alle zwei Jahre der Entwicklung innerhalb der Fahrzeugflotte angepasst. Nur so könne der Einsatz möglichst umweltfreundlicher Lastwagen wirksam gefördert werden, so der Bundesrat. Mit einer fixen Einteilung neuer Lastwagen in die günstigste Kategorie fielen für die Fuhrhalter auf Jahre hinaus alle preislichen Anreize für den Kauf emissionsärmerer Fahrzeuge weg. Mit der heutigen Regelung sei bereits gewährleistet, dass neu angeschaffte Lastwagen während mehrerer Jahre in der gleichen Abgabekategorie verblieben.
Die regelmässige Anpassung der Kategorien an die Entwicklung der Fahrzeugflotte ist zudem im Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union (EU) festgehalten. Änderungen im Sinne der Motion müssten mit der EU neu verhandelt werden. Nach der Anpassung der LSVA-Sätze im Jahre 2008 ist die nächste Überprüfung im Jahre 2010 vorgesehen.
Fehlende Mittel für den Ausbau der Bahninfrastruktur
Eine fixe Einteilung der Fahrzeuge hätte auch finanzpolitische Auswirkungen. Bereits der auf Anfang 2008 vorgesehene, jedoch auf Anfang 2009 verschobene Transfer der Euro-3-Fahrzeuge von der günstigsten in die mittlere LSVA-Tarifkategorie verursacht dem Bund und den Kantonen Einnahmenausfälle von 80 bis 100 Millionen Franken. Sollte auf eine Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge bis mindestens 2011 verzichtet werden, wie es die Motion fordert, so wäre mit weiteren gravierenden Einnahmenausfällen zu rechnen. Wie hoch diese wären, lässt sich nicht exakt beziffern. Laut Berechnungen der Zolldirektion würden sie aber allein für das Jahr 2009 mindestens 50 Millionen Franken betragen.
Dies bedeutet, dass im FinöV-Fonds des Bundes wesentlich weniger Geld für die geplanten Eisenbahn-Grossprojekte der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) vorhanden wäre als vorgesehen und sich deren Umsetzung verzögern würde. Dies steht im Gegensatz zu den Forderungen des Ständerates und der Kantone, welche die Realisierung von ZEB schnell vorantreiben wollen und eine Folgevorlage mit weiteren Bahn-Projekten verlangen. Zudem müsste der Bund den Kantonen die Einnahmenausfälle im Rahmen des Infrastrukturfonds ausgleichen.
Generalsekretariat UVEK
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