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		<title>fachpresse.com : Amtliche-News</title>
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		<description>Amtliche-News auf fachpresse.com</description>
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			<title>fachpresse.com : Amtliche-News</title>
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			<description>Amtliche-News auf fachpresse.com</description>
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		<webMaster>lmbu@fachpresse.com (Liévin M'Bu)</webMaster>
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		<lastBuildDate>Wed, 01 Sep 2010 16:06:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer: Viele Branchen profitieren</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/einheitssatz-bei-der-mehrwertsteuer-viele-branchen-profitieren.html</link>
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			<description>Bern, 30.08.2010 - Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform nimmt die Steuerbelastung für 87 Prozent aller steuerpflichtigen Betriebe ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Hinblick auf die kommenden Parlamentsberatungen zum Einheitssatz die branchenspezifischen Faktenblätter mit den jüngsten Untersuchungsergebnissen angereichert und heute veröffentlicht.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 30.08.2010 - Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform nimmt die Steuerbelastung für 87 Prozent aller steuerpflichtigen Betriebe ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Hinblick auf die kommenden Parlamentsberatungen zum Einheitssatz die branchenspezifischen Faktenblätter mit den jüngsten Untersuchungsergebnissen angereichert und heute veröffentlicht.</strong><p class="bodytext">Die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Ausnahmen von der Mehrwertsteuer lässt die Steuerbelastung insgesamt unverändert. Auf die einzelnen Branchen wirken sich die Massnahmen jedoch unterschiedlich aus. Für 87 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen nimmt die Steuerbelastung ab, nur für 6 Prozent der Steuerpflichtigen - namentlich in der Nahrungsmittelbranche - nimmt sie zu. Nahrungsmittel, welche durch den Einheitssatz stärker belastet werden, machen heute aber lediglich noch 6,6 Prozent der Haushaltsbudgets aus. Demgegenüber haben die Budgetanteile der Ausgaben für die hoch besteuerten Bereiche Energie, Verkehr und Kommunikation, welche durch den Einheitssatz schwächer belastet werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wegen der vorgesehenen Umsatzgrenze von 300'000 Franken werden auch weniger Vereine im Sportbereich steuerpflichtig sein. In der Bauwirtschaft führt die spürbare Entlastung durch den Einheitssatz zu günstigeren Baupreisen und tieferen Wohnungsmieten.<br /><br />Reform im Zeichen von Vereinfachung und Wachstumsstärkung<br />Am 24. Juni 2010 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Zusatzbotschaft unterbreitet und vorgeschlagen, die heute geltenden drei Steuersätze durch einen Einheitssatz zu ersetzen und die Mehrheit der geltenden Steuerausnahmen abzuschaffen. Die aktualisierten Faktenblätter zeigen auf, welche Auswirkungen die Reform auf ausgewählte Branchen sowie auf die Mieterinnen und Mieter und die Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben.<br /><br />Eidg. Steuerverwaltung<br /><a href="http://www.estv.admin.ch" target="_blank" >www.estv.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 16:06:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Sitemapping: Das Bundesamt für Kultur schreibt Förderbeiträge für die Produktion und Vermittlung von Medienkunst aus</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/sitemapping-das-bundesamt-fuer-kultur-schreibt-foerderbeitraege-fuer-die-produktion-und-vermittlung-von.html</link>
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			<description>Bern, 30.08.2010 - Das Bundesamt für Kultur BAK schreibt die Förderbeiträge Sitemapping aus. Dieses Förderinstrument ist zweiteilig: „Mediaproject“ fördert die Produktion von künstlerischen Arbeiten und „Centre Virtuel“ die professionelle Vermittlung. Eingabeschluss für die Bewerbungen ist der 22. Oktober 2010.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 30.08.2010 - Das Bundesamt für Kultur BAK schreibt die Förderbeiträge Sitemapping aus. Dieses Förderinstrument ist zweiteilig: „Mediaproject“ fördert die Produktion von künstlerischen Arbeiten und „Centre Virtuel“ die professionelle Vermittlung. Eingabeschluss für die Bewerbungen ist der 22. Oktober 2010.</strong><p class="bodytext">Das Bundesamt für Kultur fördert seit 2003 mit dem Projekt Sitemapping die neue Medienkunst. Im Rahmen von „Mediaproject&quot; können sich Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten für Förderbeiträge bewerben, deren Arbeit sich durch einen künstlerischen Umgang mit den Neuen Medien auszeichnet. Inter- und transdisziplinäre Projekte sind willkommen. Zu einem Antrag berechtigt sind Schweizer Kunstschaffende und Künstlergruppen. Die Eingaben müssen die Entwicklung und Produktion von neuen Arbeiten betreffen. Die Projekte werden von einer Expertenjury begutachtet, die nebst der künstlerischen Leistung die innovative Handhabung sowie die kritische Auseinandersetzung mit den Neuen Technologien beurteilt.<br />Der Förderbeitrag „Centre Virtuel&quot; richtet sich an Vermittlerinnen und Vermittler von digitaler Medienkunst. Mit diesem Beitrag unterstützt das Bundesamt für Kultur Projekte, die der Öffentlichkeit einen qualifizierten Zugang zur Medienkunst bieten. Einreichungen sind möglich in den Sparten Symposien, Festivals / Ausstellungen sowie andere kuratierte Konzepte. Die Expertenjury beurteilt die Qualität und Besonderheit der Projekte, die gesamtschweizerische Relevanz und die Professionalität des Engagements.<br /><br />Bundesamt für Kultur<br /><a href="http://www.bak.admin.ch" target="_blank" >www.bak.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 16:05:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesrat verabschiedet Amtshilfeverordnung</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/bundesrat-verabschiedet-amtshilfeverordnung.html</link>
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			<description>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Amtshilfeverordnung verabschiedet. Sie regelt den Vollzug der Amtshilfebestimmungen in den neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standard.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Amtshilfeverordnung verabschiedet. Sie regelt den Vollzug der Amtshilfebestimmungen in den neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standard.</strong><p class="bodytext">Die Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der Amtshilfe und deren Vollzug. Reicht ein Land aufgrund des mit der Schweiz abgeschlossenen DBA ein Amtshilfegesuch ein, so führt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) eine Vorprüfung durch. Voraussetzung für ein Eintreten ist, dass das Gesuch dem Grundsatz von Treu und Glauben entspricht: Amtshilfegesuche werden abgewiesen, wenn sie auf Informationen beruhen, welche durch Handlungen beschafft oder weitergeleitet wurden, die nach schweizerischem Recht strafbar sind.<br /><br />Weitere zentrale Voraussetzungen, die in der ADV zur Erteilung von Amtshilfe genannt werden, sind detaillierte Angaben zur zweifelsfreien Identifikation der betroffenen Person und des Informationsinhabers. Damit sind die vom Bundesrat erlassenen Eckwerte vom März 2009 umgesetzt, wonach die Schweiz bei &quot;Fishing Expeditions&quot; keine Amtshilfe leistet. Die Verfahrensrechte der Betroffenen bleiben in jedem Fall vollumfänglich gewahrt. Diese können die Schlussverfügung der ESTV, in welcher die Amtshilfeleistung begründet und über den Umfang der zu übermittelnden Information entschieden wird, mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.<br />Keine Rückwirkung<br /><br />Die ADV kommt zur Anwendung bei allen Amtshilfegesuchen im Rahmen von neuen oder revidierten DBA, die nach dem Erlass der Verordnung in Kraft treten. Für bestehende DBA, bei denen seit dem Erlass der Verordnung keine Revision in Kraft getreten ist, gelten die bestehenden Verfahrensvorschriften.<br /><br />Im Anhörungsverfahren stimmten Wirtschaftsverbände, Behörden sowie Organisationen, Parteien und weitere Interessierte der Verordnung mehrheitlich zu. Die ADV tritt am 1. Oktober 2010 Kraft. Sie soll möglichst rasch durch ein Amtshilfegesetz abgelöst werden, das derzeit erarbeitet wird.<br /><br />Am 13. März 2009 beschloss der Bundesrat, bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen den Standard gemäss Art. 26 des Musterabkommens der OECD zu übernehmen. Seither hat die Schweiz mit über zwei Dutzend Staaten neue oder entsprechend revidierte DBA ausgehandelt. Diese neue Amtshilfepolitik wird durch die ADV weiter umgesetzt und für die Verwaltungspraxis konkretisiert.<br /><br />Eidgenössisches Finanzdepartement<br /><a href="http://www.efd.admin.ch" target="_blank" >www.efd.admin.ch</a> </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:19:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mangel an Fachkräften in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/mangel-an-fachkraeften-in-mathematik-informatik-naturwissenschaften-und-technik.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/mangel-an-fachkraeften-in-mathematik-informatik-naturwissenschaften-und-technik.html</guid>
			<description>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat den Bericht „Mangel an MINT-Fachkräften in der Schweiz“ verabschiedet. Der vom Eidgenössischen Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erstellte Bericht ist die Antwort auf mehrere Vorstösse zur Frage nach dem Ausmass, den Ursachen und den Folgen eines Fachkräftemangels im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat den Bericht „Mangel an MINT-Fachkräften in der Schweiz“ verabschiedet. Der vom Eidgenössischen Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erstellte Bericht ist die Antwort auf mehrere Vorstösse zur Frage nach dem Ausmass, den Ursachen und den Folgen eines Fachkräftemangels im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).</strong><p class="bodytext">Der Bericht zeigt auf, dass in der Schweiz ein Mangel an MINT-Fachkräften herrscht. Besonders ausgeprägt ist er in den Bereichen Informatik, Technik und Bauwesen. Der Mangel ist stark konjunkturabhängig, doch trotz einer Abschwächung aufgrund des rezessionsbedingten Einbruchs der Volkswirtschaft Ende 2008 blieb in bestimmten Bereichen ein Mangel an MINT-Fachkräften bestehen. Der Mangel ist damit auch strukturell bedingt. Im nächsten Aufschwung ist wieder mit einer wachsenden Fachkräftelücke im MINT-Bereich zu rechnen.<br /><br />Der Arbeitsmarkt hat zwischen 2004 und 2009 auf die Verknappung an verfügbaren MINT-Fachkräften mit einer deutlichen Lohnsteigerung und einer erhöhten Rekrutierung ausländischer MINT-Fachkräfte reagiert. Demgegenüber blieb die Zahl der Studienabschlüsse in MINT in den letzten Jahren relativ bescheiden. Der Frauenanteil in MINT-Studiengängen ist in der Schweiz ausgesprochen tief.<br /><br />Die Interessen und damit verbunden die berufliche Ausrichtung von Jugendlichen stehen in einem hohen Grade bereits am Ende der obligatorischen Schulzeit fest. Zeigen Jugendliche im Alter von 15 Jahren in MINT-Fächern Interesse und gute Leistungen und schätzen sie ihre Leistungsfähigkeit als gut ein, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sie später ein MINT-Studium ergreifen. Bei Jungen trifft diese Konstellation noch in einem viel höheren Masse zu als bei Mädchen. Verschiedene Faktoren lassen junge Frauen trotz vorhandenem Talent einen Entscheid gegen einen MINT-Studiengang fällen.<br /><br />Der Bundesrat empfiehlt, das Technikverständnis auf allen Stufen der Volksschule noch mehr zu fördern und den Übergang in die Tertiärstufe zu verbessern. Auch sollen im Hochschulbereich spezifische Massnahmen für Chancengleichheit geprüft werden.<br /><br />Eidgenössisches Departement des Innern<br /><a href="http://www.edi.admin.ch" target="_blank" >www.edi.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:17:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation: Bundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/totalrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-foerderung-der-forschung-und-innovation-bundesrat-nimmt-ve.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/totalrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-foerderung-der-forschung-und-innovation-bundesrat-nimmt-ve.html</guid>
			<description>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungsergebnissen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, den mehrheitlich positiv bewerteten Entwurf in einzelnen Punkten anzupassen. Die Botschaft zur Totalrevision des FIFG soll dem Bundesrat im zweiten Quartal 2011 vorgelegt werden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungsergebnissen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, den mehrheitlich positiv bewerteten Entwurf in einzelnen Punkten anzupassen. Die Botschaft zur Totalrevision des FIFG soll dem Bundesrat im zweiten Quartal 2011 vorgelegt werden.</strong><p class="bodytext">Der Bundesrat erachtet den Vernehmlassungsentwurf als gute Grundlage für das weitere Vorgehen. Er hat das EDI beauftragt, den Entwurf namentlich in folgenden Punkten zu überarbeiten: Regulierungsdichte sowie Begriffsrahmen (Legaldefinitionen), Aufgaben der Förderorgane im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, gesetzliche Rahmenregelung für die Ressortforschung sowie Präzisierung der Umsetzungsformen für einen Schweizerischen Innovationspark. Die Botschaft zur Totalrevision des FIFG wird gemeinsam mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement vorbereitet. Der überarbeitete Entwurf soll dem Bundesrat im zweiten Quartal 2011 vorgelegt werden.<br />Der von Oktober 2009 bis Februar 2010 in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) soll das aus dem Jahre 1983 stammende Forschungsgesetz erneuern, welches im Rahmen zahlreicher Teilrevisionen bereits mehrere Anpassungen und Ergänzungen erfahren hat, erst kürzlich noch mit der gesetzlichen Abstützung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI).<br /><br />Wie aus dem Ergebnisbericht zur Vernehmlassung hervorgeht, anerkennt eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden den Revisionsbedarf. Die formulierten Grundsätze wie auch die für die Totalrevision gesetzten Revisionsziele werden begrüsst. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende äusserten sich jedoch kritisch zur Regulierungsdichte und dem zu wenig ausgeschöpften Potential für Vereinfachungen. Kritisch aufgenommen wurden ebenfalls die Regelungen für den Standort eines möglichen Schweizerischen Innovationsparks.<br />Betreffend das neue Bundesgesetz über die Hochschulförderung und die Koordination im Hochschulbereich (HFKG) betrachtet die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden eine Koordination mit dem FIFG als zentral. Um die Koordination zwischen den beiden Gesetzen sicher zu stellen, wird der Bundesrat deswegen erst im Sommer 2011 über den definitiven Zeitpunkt der Überweisung der Gesetzesbotschaft zur Totalrevision des FIFG an die Eidgenössischen Räte entscheiden.<br /><br />Eidgenössisches Departement des Innern<br /><a href="http://www.edi.admin.ch" target="_blank" >www.edi.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:16:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012-13</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/bundesrat-verabschiedet-botschaft-zum-konsolidierungsprogramm-2012-13.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/bundesrat-verabschiedet-botschaft-zum-konsolidierungsprogramm-2012-13.html</guid>
			<description>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Konsoli-dierungsprogramm für die Jahre 2012-13 (KOP 12/13) verabschiedet. Es entlastet den Bundeshaushalt um rund 1,6 Milliarden jährlich. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Meilensteine für die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung festgelegt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Konsoli-dierungsprogramm für die Jahre 2012-13 (KOP 12/13) verabschiedet. Es entlastet den Bundeshaushalt um rund 1,6 Milliarden jährlich. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Meilensteine für die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung festgelegt.</strong><p class="bodytext">Um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten, hat der Bundesrat am 24. Juni 2010 zusammen mit dem Voranschlag für das Jahr 2011 Konsolidierungsmassnahmen im Umfang von jährlich rund 1,6 Milliarden beschlossen.<br /><br />Obwohl sich die finanzpolitischen Perspektiven gegenüber dem letztjährigen Finanzplan deutlich aufgehellt haben, würden die Finanzplanjahre ohne Konsolidierungsprogramm strukturelle Defizite in der Grössenordnung von gut 2 Milliarden aufweisen. Das ist im Wesentlichen auf die beschlossenen Steuerreformen (MWST, Entlastungen für Familien mit Kindern, jährlicher Ausgleich der kalten Progression) zurückzuführen. Diese bewirken zwar mittelfristig positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte, schlagen sich aber im Finanzplan mit Einnahmeneinbussen in der Grössenordnung von 1,6 Milliarden pro Jahr nieder. Mit dem Konsolidierungsprogramm werden die Ausgaben der veränderten Einnahmensituation angepasst, wie es die Schuldenbremse verlangt.<br /><br />Wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 setzt auch das KOP 12/13 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an. Es besteht aus sechs Massnahmenpaketen und führt zu einer Entlastungswirkung von 1,7 Milliarden (2012) bzw. 1,6 Milliarden (2013) (Details vgl. Beilage 1 und Rohstoff). <br /><br />Auch nach Umsetzung des KOP 12/13 weist der Finanzplan strukturelle Defizite in der Grössenordnung von 100 bis 400 Millionen aus. Das ist vor allem auf den Grundsatzentscheid des Parlaments zurückzuführen, den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen auf 0,5 Prozent zu erhöhen. Hinzu kommt, dass die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse verlangt, dass die geplanten ausserordentlichen Ausgaben in Zusammenhang mit der Pensionskasse SBB (1,148 Mrd.) und der erneuten Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds (850 Mio.) mit strukturellen Überschüssen kompensiert werden müssen. Entsprechend erhöht sich der Bereinigungsbedarf auf jährlich 400 bis 700 Millionen.&nbsp; An dem heute verabschiedeten Konsolidierungsprogramm sind deshalb keine Abstriche möglich.<br /><br />Zusammen mit dem KOP 12/13 hat der Bundesrat je eine Ergänzung zum Bundespersonalgesetz sowie zum PUBLICA-Gesetz verabschiedet. Die Ergänzungen sollen die elektronische Führung von Bewerbungs- und Personaldossiers sowie eine risikogerechtere Anlagestrategie für PUBLICA-Vermögen ermöglichen.<br /><br />Verschiedene Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bedingen keine oder nur geringfügige Gesetzesänderungen und werden dem Parlament deshalb im Rahmen des KOP 12/13 unterbreitet. Grössere Reformen, unter anderem in den Bereichen Altersversicherung, Verkehr und Landesverteidigung werden von den zuständigen Departementen in separaten Vorlagen nach individuellem Zeitplan vorangetrieben. Parallel zum KOP 12/13 hat der Bundesrat auch einen Bericht über die Umsetzungsplanung dieser längerfristigen Reformen in die Vernehmlassung gegeben. Vor dem Hintergrund des breiten Spektrums an Stellungnahmen verzichtet der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt auf Änderungen am Reformpaket. Dieses soll nun weiter konkretisiert werden. Dazu hat der Bundesrat für jede der Massnahmen die wichtigsten Meilensteine in einer aktualisierten Umsetzungsplanung zusammengefasst (Beilage 2). Zusammen mit den Massnahmen aus dem KOP 12/13 ergeben sich ab 2015 jährliche Haushaltverbesserungen in der Grössenordnung von 2,8 Milliarden.<br /><br />Eidgenössisches Finanzdepartement<br /><a href="http://www.efd.admin.ch" target="_blank" >www.efd.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:14:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 3 Prozent</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/hypothekarischer-referenzzinssatz-bei-mietverhaeltnissen-bleibt-bei-3-prozent.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/hypothekarischer-referenzzinssatz-bei-mietverhaeltnissen-bleibt-bei-3-prozent.html</guid>
			<description>Grenchen, 01.09.2010 - Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 3,00 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Grenchen, 01.09.2010 - Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 3,00 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.</strong><p class="bodytext">Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz per 30. Juni 2010 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,75 Prozent auf 2,69 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit weiterhin 3,00 Prozent, da der Durchschnittszinssatz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,68 Prozent gesunken ist.<br /><br />Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. In diesem Falle kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er ist entsprechend herabzusetzen. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ist seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch entstanden. Allerdings können Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden.<br /><br />Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter <a href="http://www.referenzzinssatz.admin.ch/" target="_blank" >www.referenzzinssatz.admin.ch</a> bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. Dezember 2010 vorgesehen.<br /><br />Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.<br /><br />Bundesamt für Wohnungswesen<br /><a href="http://www.bwo.admin.ch" target="_blank" >www.bwo.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KTI Medtech Award 2010: Neues Pflegebett soll Druckgeschwüren vorbeugen</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/kti-medtech-award-2010-neues-pflegebett-soll-druckgeschwueren-vorbeugen.html</link>
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			<description>Bern, 31.08.2010 - Die Förderagentur für Innovation KTI des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat in Bern den mit 10‘000 Franken dotierten KTI Medtech Award 2010 vergeben. Fachleute wählten den Sieger aus drei nominierten Projekten. Bei dem ausgezeichneten Projekt der Firma Compliant Concept und der Empa wurde eine Lösung für das Problem des Wundliegens, auch Dekubitus genannt, entwickelt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 31.08.2010 - Die Förderagentur für Innovation KTI des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat in Bern den mit 10‘000 Franken dotierten KTI Medtech Award 2010 vergeben. Fachleute wählten den Sieger aus drei nominierten Projekten. Bei dem ausgezeichneten Projekt der Firma Compliant Concept und der Empa wurde eine Lösung für das Problem des Wundliegens, auch Dekubitus genannt, entwickelt.</strong><p class="bodytext">Die Leiterin des Leistungsbereichs KTI a.i., Klara Sekanina, übergab den Gewinn in Form eines Valser Quarzitsteins an Andrin Maggi von Compliant Concept und Michael Sauter von der Empa im Beisein von rund 400 Anwesenden aus Forschung und Industrie. Die starke Zunahme an eingereichten KTI-Projekten (+ 34%) manifestiert die ungebrochene Innovationskraft der Schweizer Medtech Branche.<br /><br />Das als Spin-off der Empa und ETH Zürich gegründete Unternehmen Compliant Concept hat in Zusammenarbeit mit den beiden Forschungsstätten ein neuartiges Bett entwickelt, mit dem Druckgeschwüren vorgebeugt werden kann. Der gelenklose Bettenrost imitiert die Bewegungsmuster gesunder Menschen nach und lagert die Patienten sanft um. Sensoren registrieren zudem die Eigenbewegungen der Patienten und leiten eine entsprechende Umlagerung ein. Dekubitus ist ein grosses Problem bei der Pflege von älteren und immobilen Patienten, da die Vorbeugung sehr zeit- und personalintensiv ist. In der Schweiz sind rund 30 bis 40 Prozent von 90‘000 in Pflegeheimen lebenden Patienten dekubitusgefährdet. Die Jungfirma wurde sowohl durch die F&amp;E Projektförderung als auch das Start-up Coaching der KTI unterstützt.<br /><br />Die KTI Medtech Initiative wurde im Jahre 1997 lanciert und hat seither über 230 Projekte unterstützt. KTI Medtech verfolgt zwei Hauptziele: einerseits die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Medizinaltechnik zu unterstützen, und andererseits den Know-how-Transfer zwischen Forschung, Medtech-Firmen, Jungunternehmen und KMU zu stimulieren. Im Jahr 2009 erhielten 43 geförderte Projekte 16,9 Mio. Franken Bundesbeiträge. Die Wirtschaftspartner ihrerseits investierten 18,6 Mio. Franken in die Projekte.<br /><br />Bundesamt für Berufsbildung und Technologie<br /><a href="http://www.bbt.admin.ch" target="_blank" >www.bbt.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 08:12:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sicherheitsbericht 2009 stellt Schweizer Luftfahrt gutes Zeugnis aus</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/sicherheitsbericht-2009-stellt-schweizer-luftfahrt-gutes-zeugnis-aus.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/sicherheitsbericht-2009-stellt-schweizer-luftfahrt-gutes-zeugnis-aus.html</guid>
			<description>Bern, 31.08.2010 - Die Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt hat sich auch 2009 positiv entwickelt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in seinem Sicherheitsbericht für das vergangene Jahr.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 31.08.2010 - Die Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt hat sich auch 2009 positiv entwickelt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in seinem Sicherheitsbericht für das vergangene Jahr.</strong><p class="bodytext">Im Sicherheitsbericht für 2009 präsentiert das BAZL wie in den beiden Vorjahren Daten und Erkenntnisse aus seiner Aufsichtstätigkeit über die Schweizer Zivilluftfahrt. Der Sicherheitsbericht erscheint gemeinsam mit dem Bericht über die Schweizer Zivilluftfahrt, der jeweils die Aviatik aktuell prägende Themen behandelt. Das BAZL gelangt gesamthaft zum Schluss, dass die Schweizer Luftfahrt 2009 in Sachen Sicherheit eine gute Leistung erbracht hat. Die Kennzahlen über Unfälle und schwere Vorkommnisse haben sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert, und ein erstmals durchgeführter Vergleich mit den Zahlen der&nbsp; EU-Staaten zeigt, dass die Schweizer Luftfahrt gut dasteht.<br /><br />Damit sich das erreichte Sicherheitsniveau erhalten oder allenfalls gar noch verbessern lässt, braucht es Anstrengungen sowohl der Luftfahrtindustrie als auch des BAZL. Das Amt erhofft sich vor allem von den Sicherheits-Management-Systemen, welche die kommerziellen Betriebe in der Luftfahrt einrichten müssen, eine Stärkung des Sicherheitsdenkens. Diese Instrumente verpflichten die Unternehmen, Daten systematisch zu erheben und zu bewerten sowie aus den Resultaten allfälligen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Das BAZL wird die Einführung von Sicherheits-Management-Systemen in der Industrie weiter eng begleiten. Das Amt verfügt seit 2005 zur Steuerung seiner Aufsichtstätigkeit über ein eigenes solches System.<br /><br />Bundesamt für Zivilluftfahrt<br /><a href="http://www.bazl.admin.ch" target="_blank" >www.bazl.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 08:10:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Umfassende Informationen sollen Schimmelvorkommen in Schweizer Wohnräumen senken</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/umfassende-informationen-sollen-schimmelvorkommen-in-schweizer-wohnraeumen-senken.html</link>
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			<description>Bern, 31.08.2010 - Schimmel in Wohnräumen kann beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner haben und dem Gebäude schaden. Aus diesem Grund veröffentlichen das Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV), der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Verband der Schweizerischen Immobilienwirtschaft (SVIT) gemeinsam eine Broschüre zu Feuchtigkeit und Schimmel sowie einen Leitfaden für Fachleute. Merkblätter der Suva und des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands (SMGV), die als Grundlage für fachgerechte Sanierungen dienen, ergänzen diese Informationen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 31.08.2010 - Schimmel in Wohnräumen kann beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner haben und dem Gebäude schaden. Aus diesem Grund veröffentlichen das Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV), der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Verband der Schweizerischen Immobilienwirtschaft (SVIT) gemeinsam eine Broschüre zu Feuchtigkeit und Schimmel sowie einen Leitfaden für Fachleute. Merkblätter der Suva und des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands (SMGV), die als Grundlage für fachgerechte Sanierungen dienen, ergänzen diese Informationen.</strong><p class="bodytext">Kleine bis grosse Feuchtigkeitsprobleme treten in der Schweiz in jedem vierten bis fünften Haushalt auf und können die Gesundheit beeinträchtigen. Die Verunsicherung bei den Betroffenen ist oft gross. Als Antwort darauf ist die BAG-Broschüre «Schimmel in Wohnräumen» in gemeinsamer Trägerschaft mit MV, HEV und SVIT entstanden. Auf einfache Weise können betroffene Personen wie Bewohner, Mieter und Vermieter damit ihr Schimmelproblem selbst einschätzen. Darüber hinaus wird erläutert wie man bei Schimmelbewuchs am besten vorgeht und an welche Fachpersonen man sich wenden kann. Interessierte finden auch Erklärungen zu den möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Empfehlungen dazu wie sich Schimmelbewuchs verhindern lässt.<br /><br />Die Broschüre ist in acht Sprachen verfügbar und wird in den nächsten Monaten von diversen Partnern an die Bevölkerung verschickt. Sie ergänzt den kürzlich erschienenen und auch international beachteten Leitfaden zu Feuchtigkeit und Schimmel («Achtung Schimmel») derselben Trägerschaft.<br /><br /><b>Ungesunde Feuchtigkeit</b><br />Dass zu feuchte Wohnräume die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen können, ist unumstritten. Dabei nehmen mit dem Ausmass der Verschimmlung die Gesundheitsrisiken zu. Am häufigsten treten in Wohnungen mit Schimmelbewuchs Reizungen von Atemwegen, Augen und der Haut auf. Atemwegsreizungen können sich mit der Zeit zu einer chronischen Bronchitis und Asthma ausweiten. Seltener entstehen Allergien. Leiden Personen unter bestimmten Vorerkrankungen wie unter schwerem, chronischem Asthma, Cystischer Fibrose oder einem geschwächten Immunsystem, stellen Schimmelpilze zusätzliche Risiken dar.<br /><br /><b>Vorsicht bei der Schimmelpilzsanierung</b><br />Aus gesundheitlicher Sicht nicht zu unterschätzen ist die Belastungssituation während Schimmelpilzsanierungen. So können Schimmelpilzbestandteile um das 1'000- bis 10'000-fache ansteigen. Daneben können Staub und chemische Substanzen die Gesundheit belasten. Häufig fehlt es sowohl bei den Auftraggebern von Schimmelpilzsanierungen als auch bei kleineren Maler- und Gipserunternehmen an Kenntnissen darüber wie fachgerecht und verantwortungsbewusst saniert wird. Die nötigen Informationen liefern nun die Merkblätter von Suva und SMGV. Sie stellen die Grundlage für fachgerechte Sanierungen dar mit dem Ziel eine Gefährdung von Bewohnern und Sanierern auszuschliessen. Dabei wird die Ursache für die zu hohe Feuchtigkeit abgeklärt und behoben. Die erforderlichen Schutzmassnahmen richten sich nach den bei den Sanierungsarbeiten zu erwartenden Belastungen. Überstreichen verschimmelter Wände mit Antischimmelfarbe wird nicht als fachgerechte Sanierung angesehen, da die übermässige Feuchtigkeit bestehen bleibt und die Schimmelbestandteile nicht entfernt werden.<br /></p>
<p class="rahmen"><b>Informationsmittel zu Feuchtigkeit und Schimmel:</b><br /><br />*Schimmel in Wohnräumen. Informationen für Bewohner, Mieter und Vermieter (Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Englisch [nur elektronisch], Albanisch [nur elektronisch], Serbisch [nur elektronisch]. <br /><br />*Vorsicht Schimmel. Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen (Deutsch, Französisch, Italienisch). Bestellung beider Broschüren unter <a href="http://www.bundespublikationen.admin.ch" target="_blank" >www.bundespublikationen.admin.ch</a>; Download unter <a href="http://www.wohngifte.admin.ch" target="_blank" >www.wohngifte.admin.ch</a> &gt; gesund wohnen &gt; Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel<br />&nbsp;<br />*Schimmelpilzsanierungen in Innenräumen. Sind Ihre Mitarbeitenden wirksam geschützt? Suva 2009. Bestellung und Download: <a href="http://www.suva.ch/waswo/44081" target="_blank" >www.suva.ch/waswo/44081</a>&nbsp;&nbsp; <br /><br />*Schimmelpilz-Sanierungen: So geht man vor; SMGV 2009. Bestellung: <a href="http://www.malergipser.com" target="_blank" >www.malergipser.com</a>&gt; Fachverlag &gt; Shop<br /></p>
<p class="bodytext">Bundesamt für Gesundheit<br /><a href="http://www.bag.admin.ch" target="_blank" >www.bag.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 08:07:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Spinat richtig düngen – gesundheitlich wichtige Inhaltsstoffe fördern</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/spinat-richtig-duengen-gesundheitlich-wichtige-inhaltsstoffe-foerdern.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/spinat-richtig-duengen-gesundheitlich-wichtige-inhaltsstoffe-foerdern.html</guid>
			<description>Wädenswil, 30.08.2010 - Wenn das Gemüse auf dem Feld zu wenig Schwefel erhält, sieht es blass aus. Fachleute der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW konnten darüber hinaus für Spinat jetzt zeigen, dass bei Schwefelmangel weniger der gesundheitlich wichtigen Pflanzeninhaltsstoffe Lutein und beta-Karotin gebildet werden. Diese Stoffe helfen mit, Augenkrankheiten vorzubeugen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Wädenswil, 30.08.2010 - Wenn das Gemüse auf dem Feld zu wenig Schwefel erhält, sieht es blass aus. Fachleute der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW konnten darüber hinaus für Spinat jetzt zeigen, dass bei Schwefelmangel weniger der gesundheitlich wichtigen Pflanzeninhaltsstoffe Lutein und beta-Karotin gebildet werden. Diese Stoffe helfen mit, Augenkrankheiten vorzubeugen.</strong><p class="bodytext">Dank der Luftreinhalte-Verordnung ist der Ausstoss von Schwefel seit den Achtzigerjahren stark zurückgegangen. Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW hat die Folgen davon in der Mitteilung vom 26.4.2010 kommuniziert: Es gelangt weniger Schwefel via Niederschläge in die Böden, und die Gemüsekulturen können deshalb unter Schwefelmangel leiden. Experten von ACW konnten jetzt für Spinat auch zeigen, dass dieser Umstand sogar den Gehalt an gesundheitsfördernden Inhaltsstoffen beeinflusst.<br /><b><br />Tiefgrüner Spinat hilft mit, Augenkrankheiten vorzubeugen</b><br /><br />Spinat ist unter anderem reich an den Pflanzeninhaltsstoffen Lutein und beta-Karotin (siehe unten). Beta-Karotin (Provitamin A) wird im Körper teilweise in Vitamin A umgewandelt. Dieses ist unter anderem für den Sehvorgang wichtig. Lutein trägt als wichtiger Nährstoff für die Makula des Auges ebenfalls zur Gesundheit bei (siehe unten).<br /><br />In einem Schwefeldüngungs-Versuch haben ACW-Fachleute den Gehalt an Lutein und beta-Karotin im Spinat bestimmt. Die Analysen zeigen, dass deren Gehalt bei Spinat mit Schwefelmangel deutlich tiefer liegt als bei gedüngtem Spinat. Schon eine moderate Schwefelgabe genügt, um den Gehalt an Lutein und beta-Karotin um rund 50% zu steigern. Bei mittleren bis hohen Schwefelgaben liegen die Gehalte um bis zu 70% höher.<br /><br />Diese Unterschiede zeigen sich auch im Aussehen des Spinats, sind doch bei Schwefelmangel die Blätter blassgrün. Wer tiefgrünen Spinat geniesst, tut seinen Augen also besonders viel Gutes. Ob die Schwefeldüngung auch bei anderen grünblättrigen Gemüsearten einen ähnlich grossen Einfluss auf gesunde Pflanzeninhaltsstoffe hat, wird zur Zeit abgeklärt.<br /><br /><b>Spinat - eine gesunde Kost</b><br /><br />Dass Popeye nicht wegen des Eisengehaltes von Spinat so stark geworden ist, ist mittlerweile bekannt - der Eisengehalt ist nämlich nicht so hoch wie früher angenommen. Spinat hat aber einen hohen Gehalt an Mineralien (insbesondere Kalium und Magnesium) und an Vitaminen (insbesondere Vitamin C). Ausserdem ist er reich an den Pflanzeninhaltsstoffen Lutein und beta-Karotin. Beide Substanzen helfen mit, Augenkrankheiten vorzubeugen.<br /><br /><b>Informationen zur Makula-Degeneration</b><br /><br />Unter dem Begriff Makula-Degeneration wird eine Gruppe von Erkrankungen des menschlichen Auges zusammengefasst, die die Makula lutea (Punkt des schärfsten Sehens, auch gelber Fleck genannt) in der Netzhaut betreffen. Die Schädigung der Makula führt zu einer Abnahme der Sehschärfe, des Kontrastempfindens, des Farbensehens sowie zu einer Erhöhung der Blendempfindlichkeit. Die weitaus häufigste Form der Makula-Degeneration ist die Altersbedingte Makula-Degeneration (AMD), die definitionsgemäss ab dem fünfzigsten Altersjahr auftritt. Durch die sich verändernde Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung hat der Anteil der betroffenen Menschen deutlich zugenommen.<br /><br />AGROSCOPE<br /><a href="http://www.agroscope.admin.ch" target="_blank" >www.agroscope.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 16:03:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Personentransporten (Taxi) vom und zum Flughafen Zürich</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/arbeitsgruppe-zu-grenzueberschreitenden-personentransporten-taxi-vom-und-zum-flughafen-zuerich.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/arbeitsgruppe-zu-grenzueberschreitenden-personentransporten-taxi-vom-und-zum-flughafen-zuerich.html</guid>
			<description>Bern, 30.08.2010 - Der Bund sowie der Kanton Zürich, die Stadt Kloten und der Flughafen Zürich erarbeiten gemeinsam eine Regelung im Umgang mit grenzüberschreitenden Taxifahrten vom und zum Flughafen Zürich. Eine Arbeitsgruppe soll bis im Frühjahr 2011 Lösungen konkretisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Taxis am Flughafen die bisherige Praxis.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 30.08.2010 - Der Bund sowie der Kanton Zürich, die Stadt Kloten und der Flughafen Zürich erarbeiten gemeinsam eine Regelung im Umgang mit grenzüberschreitenden Taxifahrten vom und zum Flughafen Zürich. Eine Arbeitsgruppe soll bis im Frühjahr 2011 Lösungen konkretisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Taxis am Flughafen die bisherige Praxis.</strong><p class="bodytext">Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten sowie des Flughafens Zürich haben am Freitag, 27. August 2010, die vom Bund vorgenommenen Rechtsabklärungen betreffend die grenzüberschreitenden Taxifahrten am Flughafen Zürich sowie das weitere Vorgehen diskutiert. Ausgelöst wurden die Diskussionen durch die Ankündigung, die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten unter Berufung auf Staatsverträge mit Deutschland von 1953 bzw. Österreich von 1958 zu ändern und den Zugang ausländischer Taxi-Anbieter einzuschränken. Die Parteien stellten fest, dass es noch diverse offene Fragen gibt. Sie sind gewillt, rasch eine Lösung zu finden.<br /><br />Zu diesem Zweck wurde beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die die offenen Fragen prüft (Umsetzung bzw. Modifikation der Staatsverträge 1953/1958, Fragen Vollzug Freizügigkeitsabkommen, Durchsetzung orts- und branchenübliche Löhne etc.).<br /><br />Die Arbeitsgruppe soll nun bis im Frühjahr 2011 Lösungsansätze erarbeiten, die sowohl die schweizerischen wie auch die grenzüberschreitenden Interessen berücksichtigt. Die bisherige Praxis für Taxifahrten von und zum Flughafen Zürich gilt bis zu diesem Zeitpunkt unverändert. Namentlich wird die Stadt Kloten ab dem 1. Januar 2011 keine Bussen erteilen.<br /><br />Bundesamt für Verkehr<br /><a href="http://www.bav.admin.ch" target="_blank" >www.bav.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:03:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Die Schweiz und Indien unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/die-schweiz-und-indien-unterzeichnen-revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/die-schweiz-und-indien-unterzeichnen-revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen.html</guid>
			<description>Bern, 30.08.2010 - Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Finanzminister Shri Pranab Mukherjee haben heute in Neu Delhi das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Das Protokoll verbessert das Abkommen und fördert die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 30.08.2010 - Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Finanzminister Shri Pranab Mukherjee haben heute in Neu Delhi das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Das Protokoll verbessert das Abkommen und fördert die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.</strong><p class="bodytext">Gegenüber dem geltenden DBA konnte mit Indien nun eine automatische und umfassende Meistbegünstigungsklausel vereinbart werden. Die Klausel sieht vor, dass im Falle von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistung die niedrigsten Quellensteuersätze, die Indien mit einem anderen OECD-Staat vereinbart, automatisch auch für die Schweiz gelten. Sollte Indien mit einem anderen OECD-Staat den Geltungsbereich der Quellensteuer einschränken, würde diese Einschränkung durch die Klausel zudem auch automatisch für die Schweiz gelten. Neu wird auch die Besteuerung von Gewinnen von Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb durch das Protokoll geregelt und dadurch eine Doppelbesteuerung vermieden. Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb werden künftig ihren Gewinn ausschliesslich im Staat ihrer Ansässigkeit versteuern müssen.<br /><br />Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das Abkommen mit Indien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und die Wirtschaftschaftsverbände haben dem Abschluss des Abkommens mehrheitlich zugestimmt.<br /></p>
<p class="rahmen"><b>Etappen von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten</b><br /><br />Nach der Unterzeichnung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung der DBA zuständig ist. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament. Die ersten zehn DBA mit einer erweiterten Amtshilfeklausel wurden am 18. Juni 2010 von der Bundesversammlung genehmigt. Die Frist für das fakultative Referendum läuft bis zum 7. Oktober 2010.<br /><br />Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<br /></p>
<p class="bodytext">Eidgenössisches Finanzdepartement<br /><a href="http://www.efd.admin.ch" target="_blank" >www.efd.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Fall UBS: Schweiz hat 4450 Amtshilfefälle überprüft</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/fall-ubs-schweiz-hat-4450-amtshilfefaelle-ueberprueft.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/fall-ubs-schweiz-hat-4450-amtshilfefaelle-ueberprueft.html</guid>
			<description>Bern, 26.08.2010 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Amtshilfe-Prüfung von rund 4'450 UBS-Kundendossiers abgeschlossen. Sie hat dies innerhalb der im Amtshilfevertrag mit den USA vorgesehenen Frist erledigt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 26.08.2010 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Amtshilfe-Prüfung von rund 4'450 UBS-Kundendossiers abgeschlossen. Sie hat dies innerhalb der im Amtshilfevertrag mit den USA vorgesehenen Frist erledigt.</strong><p class="bodytext">Im Abkommen der Schweiz mit den USA vom 19. August 2009 wurden Kriterien für die Überprüfung des Amtshilfegesuchs definiert, das die US-amerikanische Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), am 31. August 2009 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht hatte. Im Rahmen dieser Amtshilfe prüfte die ESTV rund 4450 Konten von UBS-Kunden und erliess innerhalb der vorgesehenen Frist die entsprechenden Schlussverfügungen.<br /><br />Soweit die Entscheide der ESTV rechtskräftig sind, wurden die Daten an die USA geliefert. Das ist in rund der Hälfte der Fälle geschehen. Trotz der durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes entstandenen Verzögerung wird die Datenlieferung bis im Herbst 2010 weitgehend abgeschlossen sein.<br /><br />Zwischen den Vertragsparteien finden Gespräche statt über die Schlussphase der Vertragsumsetzung. Die beiden Parteien sind zuversichtlich, dass die US-Behörden das Gros der vereinbarten Kontoinformationen innert nützlicher Frist erhalten werden und dass die US-Behörden das Zivilverfahren (John Doe Summons) gegen die UBS definitiv zurückziehen werden.<br /><br />Eidgenössisches Finanzdepartement<br /><a href="http://www.efd.admin.ch" target="_blank" >www.efd.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Glasfasernetze bis in die Haushalte: weitere Fortschritte</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/glasfasernetze-bis-in-die-haushalte-weitere-fortschritte.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/glasfasernetze-bis-in-die-haushalte-weitere-fortschritte.html</guid>
			<description>Bern, 26.08.2010 - An ihrem sechsten Runden Tisch haben sich die Marktakteure über die Arbeiten zum Glasfaserausbau in der Schweiz ausgetauscht. Die technischen Spezifikationen liegen nun vor, über eine gemeinsame Plattform können bald erste Erfahrungen mit der Kundenanbindung gesammelt werden. Dank dem Runden Tisch und den eingesetzten Arbeitsgruppen läuft die Glasfasererschliessung in der Schweiz weiterhin koordiniert und beschleunigt sich weiter.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 26.08.2010 - An ihrem sechsten Runden Tisch haben sich die Marktakteure über die Arbeiten zum Glasfaserausbau in der Schweiz ausgetauscht. Die technischen Spezifikationen liegen nun vor, über eine gemeinsame Plattform können bald erste Erfahrungen mit der Kundenanbindung gesammelt werden. Dank dem Runden Tisch und den eingesetzten Arbeitsgruppen läuft die Glasfasererschliessung in der Schweiz weiterhin koordiniert und beschleunigt sich weiter.</strong><p class="bodytext">Die Teilnehmer des Runden Tisches haben wettbewerbsrechtliche Fragen diskutiert, wie zum Beispiel eine Exklusivität beim Layer-1-Ausbau. Dies auch unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit der Glasfaserinfrastruktur der Elektrizitätswerke. Das Anliegen des Runden Tisches ist es, dass die Fragen des Wettbewerbs und der Quersubventionierung nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Lichte eines Glasfaserausbaus, der den Infrastrukturwettbewerb in der Schweiz fördert.<br /><br />Weitere Diskussionspunkte betrafen Fragen des Netzzugangs für Diensteanbieter und Kooperationsmöglichkeiten unter Netzbetreibern. Die Teilnehmer wurden über den Stand eines Pilotprojekts verschiedener städtischer industrieller Betriebe für eine gemeinsame Plattform zur Abwicklung von Bestellvorgängen und Kundenmutationen ins Bild gesetzt. Damit wird eine Grundlage für einen schweizweiten FTTH-Wettbewerb geschaffen, der allen Anbietern offen steht. Das Projekt wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2011 umgesetzt. Am letzten Runden Tisch vom 5. Februar 2010 hatten sich die Stadtwerke von Basel (IWB), Bern (ewb), Genf (SIG), St. Gallen (sgsw) und Zürich (ewz) bereit erklärt, die entsprechende Plattform aufzubauen.<br /><br />Auch die Spezifikationen für die hausinterne Verlegung von Glasfasern bis in die Wohnungen wurden weiter verfeinert. Dadurch können innerhalb des gleichen Gebäudes mehrere Netzbetreiber die gleichen Installationen benutzen. Mit diesen Spezifikationen werden nun konkrete Erfahrungen gesammelt. Für die Verkabelung in den Gebäuden ist zudem von Bedeutung, dass sich der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) und Swisscom auf einen Mustervertrag einigen konnten. Dieser gründet auf Vorarbeiten einer vom Runden Tisch eingesetzten Arbeitsgruppe. Der Mustervertrag dient der Regelung der rechtlichen und finanziellen Aspekte von FTTH-Installationen in Wohnliegenschaften zwischen den Hauseigentümern und dem Netzbetreiber.<br /><br />Der nächste Runde Tisch findet anfangs 2011 statt und ist der Angebotsausgestaltung, Regulierungsfragen und FTTH ausserhalb der Ballungsgebiete gewidmet. &nbsp;<br /><br />Fiber to the Home (FTTH)<br />Als Fiber to the Home (FTTH) bezeichnet man ein Fernmeldenetz, das bis in jedes Geschäfts-, Mehr- oder Einfamilienhaus über Lichtwellenleiter (Glasfaser) geführt wird. Die Glasfaser ist ein längst erprobtes Übertragungsmedium für hohe Datenraten und wird in der Evolution der Anschlussnetze in den nächsten Jahren notwendig sein, weil die alten Kupferleitungen dem wachsenden Bedarf nach höheren Bandbreiten für Internet-Applikationen, insbesondere für das Fernsehen mit hoher Auflösung, nicht mehr genügen werden.<br />Die ComCom hat im Herbst 2008 entschieden, mit den Marktakteuren Diskussionen über diese Erschliessungsform zu führen; sie will damit verhindern, dass Monopole entstehen, die den Zugang für andere Telekommunikationsanbieter erschweren und den Wettbewerb behindern. Gleichzeitig soll der Netzaufbau möglichst effizient stattfinden, um volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu erlauben.<br /><br />Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom<br /><a href="http://www.comcom.admin.ch" target="_blank" >www.comcom.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Land- und Ernährungswirtschaft 2025: Erfolg mit Nachhaltigkeit</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/land-und-ernaehrungswirtschaft-2025-erfolg-mit-nachhaltigkeit.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/land-und-ernaehrungswirtschaft-2025-erfolg-mit-nachhaltigkeit.html</guid>
			<description>Bern, 27.08.2010 - Im Jahr 2025 soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft mit einer ökonomisch erfolgreichen, ökologisch optimalen und sozial verantwortungsbewussten Nahrungsmittelproduktion die Bedürfnisse der Konsumenten und die Erwartungen der Bevölkerung erfüllen. Weil die kommenden Herausforderungen nur mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Agrarpolitik zu meistern sind, schlägt das Bundesamt für Landwirtschaf (BLW) in einem Diskussionspapier eine Strategie auf zwei Säulen vor: zum einen wird die bisherige Agrarpolitik optimiert - zum Beispiel mit einem neuen Direktzahlungssystem -, zum andern wird sie in Richtung einer integralen Politik für Landwirtschaft und Ernährung erweitert.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 27.08.2010 - Im Jahr 2025 soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft mit einer ökonomisch erfolgreichen, ökologisch optimalen und sozial verantwortungsbewussten Nahrungsmittelproduktion die Bedürfnisse der Konsumenten und die Erwartungen der Bevölkerung erfüllen. Weil die kommenden Herausforderungen nur mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Agrarpolitik zu meistern sind, schlägt das Bundesamt für Landwirtschaf (BLW) in einem Diskussionspapier eine Strategie auf zwei Säulen vor: zum einen wird die bisherige Agrarpolitik optimiert - zum Beispiel mit einem neuen Direktzahlungssystem -, zum andern wird sie in Richtung einer integralen Politik für Landwirtschaft und Ernährung erweitert.</strong><p class="bodytext">„Erfolg mit Nachhaltigkeit&quot; soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im 2025 haben. Wie werden sich aber bis dahin die Rahmenbedingungen verändern? Mit welcher Strategie soll den künftigen Herausforderungen begegnet werden? Das BLW hat die wichtigsten Einflussfaktoren wie die Bevölkerungsentwicklung, das Wirtschaftswachstum, den Klimawandel und die Ressourcenknappheit analysiert. Daraus wurden drei Szenarien abgeleitet und der Handlungsbedarf für die Zukunft ermittelt. Zentrale Herausforderungen sind beispielsweise der bessere Schutz des fruchtbaren Kulturbodens oder die Erzielung weiterer Fortschritte im Ökobereich bei gleichzeitiger Beibehaltung der Produktion auf dem bisherigen Niveau. Zudem darf die Agrarpolitik nicht auf die Landwirtschaft allein fokussiert bleiben. Die ganze Ernährungskette, die Umwelt, der ländliche Raum sowie Bildung, Beratung und Forschung sollen besser berücksichtigt werden. Für das BLW ergibt sich damit eine doppelte Strategie: Optimierung der bisherigen Politik einerseits und Erweiterung in Richtung einer integralen Politik für Landwirtschaft und Ernährung andererseits. Die Strategie wird inhaltlich mit vier Schwerpunkten konkretisiert:<br /><br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Eine sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung gewährleisten. Dabei geht es etwa darum, die Qualitätsführerschaft weiter auszubauen und Kostensenkungspotentiale zu realisieren.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Ressourcen effizient nutzen und den nachhaltigen Konsum fördern. Zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele ist es notwendig, sowohl die Ressourcen effizienter zu nutzen als auch die Konsumenten besser zu informieren und so nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken. Die Synergien mit den regionalen Partnern sind zu nutzen, die Diversifizierung (zum Beispiel Agrotourismus) zu verstärken.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Innovation und Unternehmertum fördern. Der unternehmerische Spielraum der Land- und Ernährungswirtschaft ist zu erweitern, die Zusammenarbeit und Vernetzung auszubauen.<br /><br />Das Diskussionspapier des BLW soll in einem ersten Schritt mit den interessierten Kreisen diskutiert werden. Die Ergebnisse der Diskussion über die langfristige Strategie werden in die Vorbereitung der nächsten agrarpolitischen Reformetappe für die Jahre 2014 bis 2017 einfliessen. Im ersten Halbjahr 2011 ist die Vernehmlassung dazu geplant. Darin wird aufgezeigt, welche Elemente der langfristigen Strategie bereits im Zeitraum 2014 bis 2017 realisiert werden sollen.<br /><br />Bundesamt für Landwirtschaft<br />www.blw.admin.ch„Erfolg mit Nachhaltigkeit&quot; soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im 2025 haben. Wie werden sich aber bis dahin die Rahmenbedingungen verändern? Mit welcher Strategie soll den künftigen Herausforderungen begegnet werden? Das BLW hat die wichtigsten Einflussfaktoren wie die Bevölkerungsentwicklung, das Wirtschaftswachstum, den Klimawandel und die Ressourcenknappheit analysiert. Daraus wurden drei Szenarien abgeleitet und der Handlungsbedarf für die Zukunft ermittelt. Zentrale Herausforderungen sind beispielsweise der bessere Schutz des fruchtbaren Kulturbodens oder die Erzielung weiterer Fortschritte im Ökobereich bei gleichzeitiger Beibehaltung der Produktion auf dem bisherigen Niveau. Zudem darf die Agrarpolitik nicht auf die Landwirtschaft allein fokussiert bleiben. Die ganze Ernährungskette, die Umwelt, der ländliche Raum sowie Bildung, Beratung und Forschung sollen besser berücksichtigt werden. Für das BLW ergibt sich damit eine doppelte Strategie: Optimierung der bisherigen Politik einerseits und Erweiterung in Richtung einer integralen Politik für Landwirtschaft und Ernährung andererseits. Die Strategie wird inhaltlich mit vier Schwerpunkten konkretisiert:<br /><br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Eine sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung gewährleisten. Dabei geht es etwa darum, die Qualitätsführerschaft weiter auszubauen und Kostensenkungspotentiale zu realisieren.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Ressourcen effizient nutzen und den nachhaltigen Konsum fördern. Zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele ist es notwendig, sowohl die Ressourcen effizienter zu nutzen als auch die Konsumenten besser zu informieren und so nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken. Die Synergien mit den regionalen Partnern sind zu nutzen, die Diversifizierung (zum Beispiel Agrotourismus) zu verstärken.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; * Innovation und Unternehmertum fördern. Der unternehmerische Spielraum der Land- und Ernährungswirtschaft ist zu erweitern, die Zusammenarbeit und Vernetzung auszubauen.<br /><br />Das Diskussionspapier des BLW soll in einem ersten Schritt mit den interessierten Kreisen diskutiert werden. Die Ergebnisse der Diskussion über die langfristige Strategie werden in die Vorbereitung der nächsten agrarpolitischen Reformetappe für die Jahre 2014 bis 2017 einfliessen. Im ersten Halbjahr 2011 ist die Vernehmlassung dazu geplant. Darin wird aufgezeigt, welche Elemente der langfristigen Strategie bereits im Zeitraum 2014 bis 2017 realisiert werden sollen.<br /><br />Bundesamt für Landwirtschaft<br /><a href="http://www.blw.admin.ch" target="_blank" >www.blw.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:16:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Projekt für einen neuen Nationalpark ist einen wichtigen Schritt weiter</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/projekt-fuer-einen-neuen-nationalpark-ist-einen-wichtigen-schritt-weiter.html</link>
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			<description>Bern, 27.08.2010 - Das BAFU hat in seiner Evaluation die drei im Januar 2010 eingereichten Parkprojekte positiv beurteilt. Mit dem Projekt Parc Adula der Kantone Graubünden und Tessin kann damit in der Schweiz ein zweiter Nationalpark errichtet werden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 27.08.2010 - Das BAFU hat in seiner Evaluation die drei im Januar 2010 eingereichten Parkprojekte positiv beurteilt. Mit dem Projekt Parc Adula der Kantone Graubünden und Tessin kann damit in der Schweiz ein zweiter Nationalpark errichtet werden.</strong><p class="bodytext">Das BAFU hat in diesem Jahr drei Gesuche für Pärke von nationaler Bedeutung gut geheissen. Dabei handelt es sich um die beiden Gesuche um globale Finanzhilfen für die Errichtung des Nationalparks Parc Adula der Kantone Graubünden und Tessin sowie des Regionalen Naturparks Urschweiz der Kantone Uri und Nidwalden. Für den Regionalen Naturpark Biosfera Val Müstair hatte der Kanton Graubünden einen Antrag um Verleihung des Parklabels gestellt.<br /><br />Erster Nationalpark-Kandidat<br /><br />Der Parc Adula ist der erste Kandidat für einen weiteren Nationalpark in der Schweiz. Das BAFU gewährt den Kantonen Graubünden und Tessin für die Errichtung des Nationalparks rund um das Rheinwaldhorn bzw. den Adula Finanzhilfen in der Höhe von voraussichtlich Fr. 686'000.- für die Jahre 2010-2011. Das Gebiet des geplanten Nationalparks umfasst rund 1000 Quadratkilometer (siehe Karte) rund um die bekannte Greina-Hochebene. Damit könnte der Parc Adula der erste Nationalpark nach neuer Gesetzgebung werden, die vollständig auf dem Ansatz der Freiwilligkeit und der partizipativen Entstehung in den Regionen beruht. Der bereits seit 1914 bestehende Schweizerische Nationalpark basiert auf den ihm eigenen gesetzlichen Vorgaben von 1980 (Nationalparkgesetz).<br /><br />Der Naturpark Urschweiz erhält Finanzhilfen für die Errichtung als Regionaler Naturpark in der Höhe von Fr. 289'000.-&nbsp; für die Jahre 2010-2011. Dem Regionalen Naturpark Biosfera Val Müstair hat das BAFU das Parklabel für die Dauer von 10 Jahren ab 1. Januar 2011 zugesprochen.<br /><br />In der Schweiz gibt es somit nun vier Pärke von nationaler Bedeutung, 15 Pärke in Errichtung und der Schweizerische Nationalpark. Die Gesamtfläche beträgt nun etwa 7300 Quadratkilometer, was ca. 18% der Schweizer Landesfläche oder etwas mehr als der Fläche des Kantons Graubünden entspricht.<br /><br />Der Bund fördert die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken (siehe Faktenblatt). Ab 2012 stehen dafür pro Jahr 10 Mio. Fr. zur Verfügung. Nächster Eingabetermin ist anfangs 2011. Danach wird das BAFU neue Gesuche für Parkprojekte nicht mehr jedes Jahr entgegennehmen, sondern im Rhythmus der vierjährigen Legislaturperioden. Als Ausnahme werden im Jahr 2013 ebenfalls Gesuche um globale Finanzhilfen für die Errichtung neuer Pärke entgegengenommen. Gesuche um Verleihung des Parklabels können weiterhin jährlich gestellt werden.<br /><br />Schweizer Pärke bekannter machen<br /><br />Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, die Schweizer Pärke von nationaler Bedeutung bekannt zu machen. In Zusammenarbeit mit Partnern plant das BAFU deshalb zurzeit verschiedene Aktivitäten, um Schweizer Pärke als touristische Destinationen und als Regionen mit einzigartigen Werten, Leistungen und Angeboten unter der Dachmarke Schweizer Pärke bekannt zu machen.<br /><br />Bundesamt für Umwelt<br /><a href="http://www.umwelt-schweiz.ch" target="_blank" >www.umwelt-schweiz.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:14:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Doppelbesteuerungsabkommen: Bundesrat verabschiedet weitere Botschaften</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/doppelbesteuerungsabkommen-bundesrat-verabschiedet-weitere-botschaften.html</link>
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			<description>Bern, 25.08.2010 - Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die DBA zu genehmigen. Vier der sechs DBA entsprechen bei der Amtshilfe dem OECD-Standard.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 25.08.2010 - Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die DBA zu genehmigen. Vier der sechs DBA entsprechen bei der Amtshilfe dem OECD-Standard.</strong><p class="bodytext">Alle DBA enthalten Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sie fördern die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und bringen zahlreiche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft.<br /><br />Verabschiedet hat der Bundesrat heute die Botschaften zu den revidierten DBA mit den Niederlanden, Polen und Japan. Diese DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und erfüllen die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Ebenfalls ans Parlament weiter geleitet hat er die Botschaft zum DBA mit der Türkei. Dieses DBA ist am 18. Juni 2010 unterzeichnet worden und enthält nun ebenfalls die Amtshilfeklausel gemäss OECD-Standard. Das am 22. Mai 2008 unterzeichnete DBA mit der Türkei, das diese Klausel nicht enthielt, ist vom Parlament noch nicht genehmigt worden und deshalb auch nicht in Kraft getreten.<br /><br />Botschaften ohne erweiterte Amtshilfe verabschiedet<br />Der Bundesrat hat ausserdem die Botschaften zu den DBA mit Georgien und der Republik Tadschikistan verabschiedet. Zwischen der Schweiz und diesen Staaten bestanden bislang keine DBA. Die Abkommen folgen weitgehend dem OECD-Musterabkommen sowie der Schweizer Abkommenspolitik zum Zeitpunkt der Verhandlungen. Da ein möglichst baldiges Inkrafttreten der DBA angestrebt wurde, sind die Schweiz und Georgien bzw. die Republik Tadschikistan übereingekommen, vorläufig auf eine erweiterte Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard zu verzichten.<br /><br />Wirtschaftliche Vorteile der DBA<br />Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) erleichtern die Tätigkeit der Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen - teilweise bis hin zu Nullsätzen bei Dividenden und Zinsen - und Lizenzzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Schiedsgerichtsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Ausserdem werden Sanktionen und steuerliche Diskriminierungen verhindert. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss aller sechs DBA begrüsst.<br /><br />Fakultatives Referendum<br />Die DBA sollen nach Ansicht des Bundesrates dem fakultativen Referendum unterstellt werden, sofern sie wichtige zusätzliche Verpflichtungen für die Schweiz enthalten. Der Bundesrat beantragt deshalb, die vier Abkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die ersten 10 DBA mit einer erweiterten Amtshilfeklausel wurden am 18. Juni 2010 von der Bundesversammlung angenommen. Die Frist für das fakultative Referendum läuft bis zum 7. Oktober 2010.<br /></p>
<p class="rahmen"><b>Etappen von der Botschaft bis zum Inkrafttreten</b><br /><br />Nach der Unterzeichnung eines DBA verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. Wie bis anhin obliegt auch der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.<br /><br />Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<br /></p>
<p class="bodytext">Eidgenössisches Finanzdepartement<br /><a href="http://www.efd.admin.ch" target="_blank" >www.efd.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:07:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Bundesregelung für Sicherheitsfirmen wird erneut geprüft; EJPD wird bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/bundesregelung-fuer-sicherheitsfirmen-wird-erneut-geprueft-ejpd-wird-bis-ende-jahr-einen-bericht-vorl.html</link>
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			<description>Bern, 25.08.2010 - Angesichts der jüngsten Entwicklung will der Bundesrat erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen prüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, unter Einbezug der Kantone bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Bern, 25.08.2010 - Angesichts der jüngsten Entwicklung will der Bundesrat erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen prüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, unter Einbezug der Kantone bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen.</strong><p class="bodytext">Am 21. Mai 2008 hatte der Bundesrat entschieden, vorderhand auf eine Registrierungs- und Bewilligungspflicht für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheits- und Militärfirmen zu verzichten. Drei Gründe waren damals für den einstweiligen Verzicht auf eine bundesrechtliche Regelung ausschlaggebend: Die Bedeutung des Schweizer Marktes wurde als gering eingeschätzt. Zudem zeigte ein Rechtsvergleich, dass es nur wenige effiziente gesetzliche Regelungen gab und dass kein internationaler Lösungsansatz absehbar war. Schliesslich wurde angesichts der als gering eingeschätzten Bedeutung des Schweizer Marktes der Kontrollaufwand als unverhältnismässig beurteilt.<br /><br /><b>Neue Ausgangslage</b><br />Mit der Niederlassung der Aegis Group Holdings AG in Basel hat sich in diesem Jahr erstmals einer der wichtigsten, global tätigen Akteure im Bereich der privaten Sicherheits- und Militärfirmen geschäftlich in der Schweiz niedergelassen. Auch wenn die britische Firma nach eigenen Angaben ihre operativen Tätigkeiten weiterhin von London aus organisiert, hat sich die Ausgangslage im Vergleich zum Jahr 2008 verändert. Damals gab es keine Hinweise auf die Präsenz von Firmen vergleichbarer Bedeutung in der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb eine Regelung auf Bundesebene zur Diskussion stellen. Er beauftragte das EJPD, bis Ende Jahr unter Einbezug der Kantone Grundzüge einer Bundesregelung aufzuzeigen.<br /><br />Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement<br /><a href="http://www.ejpd.admin.ch" target="_blank" >www.ejpd.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:04:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Langfristfinanzierung im Bereich Klima: Genfer Klimadialog will Wege aufzeigen</title>
			<link>http://www.fachpresse.com/news/artikel/langfristfinanzierung-im-bereich-klima-genfer-klimadialog-will-wege-aufzeigen.html</link>
			<guid>http://www.fachpresse.com/news/artikel/langfristfinanzierung-im-bereich-klima-genfer-klimadialog-will-wege-aufzeigen.html</guid>
			<description>Am 2. und 3. September 2010 treffen sich in Genf auf Einladung der Schweiz und Mexiko Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Ländern, um die Langfristfinanzierung im Klimabereich zu diskutieren. Bundesrat Moritz Leuenberger präsidiert zusammen mit der mexikanischen Aussenministerin den Ministerdialog.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Am 2. und 3. September 2010 treffen sich in Genf auf Einladung der Schweiz und Mexiko Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Ländern, um die Langfristfinanzierung im Klimabereich zu diskutieren. Bundesrat Moritz Leuenberger präsidiert zusammen mit der mexikanischen Aussenministerin den Ministerdialog.</strong><p class="bodytext">Die Verminderung und Bewältigung des Klimawandels wird namhafte finanzielle Mittel beanspruchen. Geregelte Finanzen sind deshalb eine zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der internationalen Klimaverhandlungen, welche an der Weltklimakonferenz ab Ende November im mexikanischen Cancùn weitergeführt werden.<br /><br />Über 40 Ministerinnen und Minister sind eingeladen<br /><br />Die Schweiz will mithelfen, die formellen Klimaverhandlungen voranzutreiben. Sie organisiert deshalb zusammen mit Mexiko am 2. und 3. September 2010 in Genf den «Genfer Dialog zur Langfristfinanzierung im Bereich Klima». Geleitet wird die Konferenz von Bundesrat Moritz Leuenberger und der mexikanischen Aussenministerin Patricia Espinosa, der Präsidentin der Weltklimakonferenz in Cancun. Auch Christiana Figueres, die neue Generalsekretärin der UNO-Klimakonvention, wird am informellen Ministertreffen in Genf teilnehmen. Zum Genfer Klimadialog sind über 40 Ministerinnen und Minister eingeladen. Die vertretenen Länder sind repräsentativ nach Kontinenten, Grösse und wirtschaftlicher Entwicklung zusammengesetzt. Ausgewählt wurden die in den laufenden Verhandlungen aktivsten Länder.<br /><br />Der Genfer Klimadialog ist ein informelles Treffen und nicht Teil der formellen Klimaverhandlungen im Rahmen der UNO-Klimakonvention. Entscheide werden keine gefällt. Ziel ist es, bei den Anwesenden das Bewusstsein für langfristige Finanzierungsfragen zu schärfen, damit die Erkenntnisse in die formellen Klimaverhandlungen einfliessen können. Die Frage der Kurzfristfinanzierung steht in Genf nicht im Zentrum. Am Treffen teilnehmen wird auch die von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon eingesetzte Expertengruppe zu Finanzfragen im Klimabereich.<br /><br />Der Dialog soll dem Gedankenaustausch dienen und Wege aufzeigen zu einer tragfähigen Finanzarchitektur. Im Raum stehen diese Kernfragen: Wie soll ein weltweiter Klimafonds ausgestaltet sein? Welches Verhältnis besteht zu bestehenden Klimafonds und zu anderen Finanzierungsmechanismen der UNO im Umweltbereich (z.B. Globaler Umweltfonds GEF)? Welche Rolle spielt der Privatsektor? Aus welchen Quellen soll ein Klimafonds gespiesen werden?<br /><br />Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br /><a href="http://www.uvek.admin.ch" target="_blank" >www.uvek.admin.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 07:48:00 +0200</pubDate>
			
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